Er kündigte den autonomen Gemeinschaften eine Ausweitung der Beihilfen für nachhaltige Mobilität und Eigenverbrauch, mehr Mittel für die Verwaltungen zur Verwaltung der Beihilfen und die Beibehaltung der in den Verordnungen festgelegten Meilensteine für die Bearbeitung von Projekten für erneuerbare Energien an.
Der Vizepräsident stellte den Bericht über die Umsetzung des Plans für mehr Energiesicherheit (Plan +SE) vor und erinnerte die Teilnehmer daran, dass die autonomen Gemeinschaften ihre Spar- und Effizienzpläne bis zum 1. Dezember vorlegen müssen. Während des Treffens wurde auch die Entwicklung des Plans für Erholung, Transformation und Widerstandsfähigkeit diskutiert, dessen Umsetzung sowohl von der Zentralregierung als auch von den Regionalregierungen abhängt.
Auf Antrag der autonomen Gemeinschaften wurde vorgeschlagen, die Verwaltungskosten für die Dossiers, die die autonomen Gemeinschaften im Rahmen des Programms für elektrische und nachhaltige Mobilität (MOVES III) begründen können, auf 5 % zu erhöhen, derzeit auf 2,5 %, und das Programm für Anreize für Eigenverbrauch, Energiespeicherung und Wärmeanlagen mit erneuerbaren Energien, derzeit auf 3 %. Die Erhöhung wird es ermöglichen, die Verwaltungsressourcen zu erhöhen und die Verfahren zu beschleunigen.
Ribera kündigte auch die bevorstehende Verlängerung des Programms MOVES III an. Das mit 800 Millionen Euro ausgestattete Programm, das den Kauf von Fahrzeugen und die Installation von Ladestationen subventionieren soll, wird angesichts seines Erfolgs um weitere 400 Millionen Euro aufgestockt: Es sind mehr als 90.000 Anträge eingegangen und 15 autonome Gemeinschaften haben seine Verlängerung beantragt.
Auch die verschiedenen Förderlinien für Eigenverbrauchsanlagen werden, wie im Plan +SE vorgesehen, mit zusätzlichen 500 Millionen Euro verstärkt.
Schließlich bestätigte die Konferenz, dass die in den Verordnungen festgelegten Meilensteine für die Bearbeitung von Projekten für erneuerbare Energien beibehalten werden, mit dem Ziel, die Blockierung von Zugangskapazitäten zum Stromnetz zu vermeiden, den Projektträgern Rechtssicherheit zu garantieren und die Glaubwürdigkeit der Verwaltung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu demonstrieren.
Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien müssen innerhalb von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt, an dem sie das Recht auf Zugang zum Stromnetz erhalten, umgesetzt werden, wobei mehrere Zwischenziele erreicht werden müssen. Für zahlreiche Projekte läuft die Frist für die Einreichung der Umweltverträglichkeitserklärung am 25. Januar ab.
Quelle: FuturEnergy