Verordnung über die Grundlagen für die Gewährung von Beihilfen für ökologische, soziale und digitale Infrastrukturprojekte in Gemeinden in Gebieten, die von der Energiewende betroffen sind, im Rahmen des PRTR und seiner Aufforderung zur Antragstellung.

Zusammenfassung

Zur Ausarbeitung der Verordnung zur Regelung der Grundlagen für die Gewährung von Beihilfen auf Wettbewerbsbasis für ökologische, soziale und digitale Infrastrukturprojekte in Gemeinden in von der Energiewende betroffenen Gebieten im Rahmen des Plans für Erholung, Transformation und Resilienz und der Aufforderung zur Einreichung von Anträgen hat mit der Veröffentlichung des Textentwurfs die Anhörungs- und öffentliche Informationsphase begonnen. Diese Veröffentlichung entspricht den Bestimmungen von Artikel 26.6 des Gesetzes 50/1997 vom 27. November der Regierung.

Die Bestellung das die Rechtsgrundlagen für die Gewährung von Beihilfen auf Wettbewerbsbasis festlegt, mit denen die Kosten für die Durchführung von Projekten zur Sanierung öffentlicher Infrastrukturen und öffentlicher Vermögenswerte finanziert werden sollen, um die ökologische, soziale und digitale Komponente dieser Infrastrukturen zu stärken oder die Schaffung, Erhaltung und Verbesserung neuer Infrastrukturen zu unterstützen, um die Einhaltung der ökologischen und digitalen Verpflichtungen des Plans für Konjunkturbelebung, Umstrukturierung und Widerstandsfähigkeit in Gemeinden zu gewährleisten, die an der Energiewende beteiligt sind und von der Schließung von Kohlebergwerken, Kohlekraftwerken und Kernkraftwerken betroffen sind.

Neben der Erholung der Wirtschaft nach der durch COVID-19 verursachten Pandemie zielt es darauf ab, die Auswirkungen der Energiewende auf die von den Schließungen betroffenen Gemeinden und ihre Bevölkerung abzumildern und die Umwandlung dieser Gebiete zu fördern, damit sie zu Vorbildern und Protagonisten der Energiewende werden, indem die kommunalen öffentlichen Dienste auf Innovation, Unterstützung für Unternehmertum und Bevölkerungsbindung, Digitalisierung und Umwelt ausgerichtet werden. Das ultimative Ziel ist es, die Bevölkerung in diesen Gemeinden zu halten, zurückzugewinnen und anzuziehen.

Frist für die Überweisung

Frist für die Einreichung von Stellungnahmen von Freitag, 29. Oktober 2021 bis Freitag, 19. November 2021

Einreichung von Anschuldigungen

Anschuldigungen können an die folgende Adresse geschickt werden: infra_prtr@transicionjusta.gob.es

Bei der Übermittlung von Beobachtungen oder Kommentaren müssen Sie sich ordnungsgemäß ausweisen.

Beobachtungen, die nicht in der angegebenen Form und zum angegebenen Datum eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.

Anhänge

Bestellung, Grundlagen und Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen Infrastrukturen

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