Kanarische Inseln verlängern Beihilfe für die energetische Sanierung von Gebäuden
José Antonio Valbuena erklärt, dass diese Hilfe im Zusammenhang mit dem Plan für Wiederaufbau, Transformation und Widerstandsfähigkeit mit einem Budget von 884.470 Euro ausgestattet ist und sich an kleine und mittlere Gemeinden richtet.

Die Abteilung für den ökologischen Übergang, den Kampf gegen den Klimawandel und die Raumplanung der Regierung der Kanarischen Inseln hat derzeit eine Ausschreibung für Zuschüsse für die energetische Sanierung bestehender Gebäude veröffentlicht. Diese Finanzierungslinie, die im Zusammenhang mit dem Plan für Wiederaufbau, Transformation und Resilienz steht, ist mit 884.470 Euro ausgestattet, ein Betrag, der aufgestockt werden kann, wenn die Zahl der eingegangenen Anträge das ursprüngliche Budget übersteigt.
Der für diesen Bereich zuständige Regionalrat José Antonio Valbuena erklärte, dass sich diese Hilfe an natürliche oder juristische Personen richtet, die Eigentümer bestehender Gebäude sind; an Eigentümergemeinschaften oder Gruppen von Eigentümergemeinschaften von Wohngebäuden für Wohnzwecke; an Eigentümer, die sich als Eigentümer von Gebäuden zusammengeschlossen haben; an Unternehmen, die Gebäude betreiben, vermieten oder Konzessionen dafür haben; an Energiedienstleistungsunternehmen (ESCOs) oder Energiedienstleister; an lokale Einrichtungen und an Gemeinschaften für erneuerbare Energien oder Bürgerenergiegemeinschaften.
Die förderfähigen Arbeiten können am Gebäude als Ganzes oder an einer oder mehreren Wohnungen oder Räumlichkeiten durchgeführt werden. Diese Maßnahmen müssen im Rahmen von Verbesserungen der Energieeffizienz der thermischen Hülle, Verbesserungen der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien in den thermischen Anlagen für Heizung, Klimatisierung, Kühlung, Lüftung und Warmwasserbereitung oder Verbesserungen der Energieeffizienz der Beleuchtungsanlagen erfolgen.
Die Frist für die Einreichung von Anträgen für diese Aufforderung läuft bis zum 31. Dezember 2023. Die förderfähigen Maßnahmen müssen sich auf Immobilien in demografisch schwierigen Gemeinden konzentrieren, d.h. in Gemeinden mit bis zu 5.000 Einwohnern oder in nicht-städtischen Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnern, in denen alle ihre einzelnen Bevölkerungseinheiten bis zu 5.000 Einwohner haben.
Die Einreichung der Anträge muss bei juristischen Personen über die elektronische Website der öffentlichen Verwaltung der Kanarischen Inseln erfolgen: https://sede.gobiernodecanarias.org/sede/procedimientos_servicios/tramites/7140.
Natürliche Personen können, sofern sie nicht verpflichtet sind, auf elektronischem Wege mit den öffentlichen Verwaltungen zu kommunizieren, ihren Antrag durch Ausfüllen des Standardformulars über denselben Link stellen und die erforderlichen Unterlagen bei einem Standesamt der Autonomen Gemeinschaft einreichen.